DIKO

Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium in der Kolpingjugend des Diözesanverbands Limburg.

Die DIKO (Diözesankonferenz) ist das höchte beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend im Diözesanverband Limburg. Hier kommen Delegierte aus den ganzen Ortsgruppen zusammen und wählen ihre Vertretung auf Diözesanebene (im Bistum Limburg), also die Diözesanleitung (DL) und das Jute (Jugendteam).

Neben diesen formalen Dingen, bietet die DIKO Zeit...

...sich mit anderen Kolpingjugendlichen auszutauschen

...zusammen Abende und Nächte zu genießen

...in einem Studienteil Neues zu erfahren

...Gemeinschaft zu erleben

Die DIKO findet in der Regel im Herbst im Karlsheim, Kirchähr, einem Jugendbegegnungshaus des Bistums Limburg, statt und ist ein Wochenende lang (Fr., 18h - So., 13h).

Eingerahmt ist die DIKO häufig von einem Thema oder einer Story, das/die übers gesamte Wochenende immer wieder erkennbar ist.

Rahmenbedingungen

zur Teilnahme an der DIKO

  1. Der Teilnahmebeitrag umfasst Unterkunft, Verpflegung und Materialien.
  2. Die An- und Abreise muss selbstständig organisiert werden. Der ÖPNV ist schlecht. Meist können Teilnehmende in Limburg/Montabaur abgeholt werden. Dies bitte bei Bedarf im Büro erfragen.
  3. Das Haus ist weitestgehend barrierefrei. Wir ermöglichen gerne eine Teilnhame.
  4. Euch erwarten neben den Konferenzteilen (Wahlen, Berichte, Anträge) eine gute Stimmung, Gemeinschaft mit anderen Kolpingjugendlichen, Gespräche bis tief in die Nacht und viel Freude.

nächste DIKOs

         02.–05.10.2025 (einen Tag länger)
         16.-18.10.2026
         15.-17.10.2027

Eindrücke aus den letzten Jahren

DIKO laut Satzung

oberstes beschlussfassendes Gremium = hier wird entschieden, was in der Kolpingjugend DV Limburg abgeht.

Teilnehmer*innen

mit Stimmrecht

  1. DL
  2. Jute
  3. bis zu 4 Delegierte eurer Ortsgruppe
  4. bis zu 4 Delegierte eures Bezirks
  5. ein*e Vertreter*in des Präsidums vom Kolpingwerk

beraten werdet ihr von:

  • Petra und Tabea (hauptberufliche Mitarbeiter*innen)
  • Diözesanvorstand des Kolpingwerks

eingeladen werden zusätzlich:

  • der BDKJ
  • die Bundesebene

Rahmen

  • mind. 1xjährlich
  • Einladung 6 Wochen vorher --> beschlussfähig bei ordnungsgemäßer Einladung
  • DIKO gibt sich selbst eine Wahl- und Geschäftsordnung

Aufgaben

  • Wahlen (DL, Jute, Delegierte, etc.)
  • Beratung und Beschlussfassung über die inhaltlichen Schwerpunkte 
  • Verabschiedung von grundsätzlichen Aussagen und aktuellen Stellungnahmen 
  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichts von DL und Jute

Wahl- und Geschäftsordnung (WGO)

Die Geschäftsordnung (GO) regelt den Konferenzteil der Diözesankonferenz (DIKO). Darin geregelt sind Allgemeines, wie Moderation, Protokoll, Einladung, Beschlussfähigkeit, genauso wie das Antragsverfahren und auch ein Geschäftsordnungs-Antrag, der während der Konferenz immer Vorrang hat. In der GO findet sich bspw., dass

  • die DIKO mindestens einmaljährlich stattfindet
  • Anträge bis 4 Wochen vorher bei der DL eingereicht werden müssen
  • die DIKO öffentlich ist

Die Wahlordnung hingegen regelt alles rund um die Wahlen. Dort kann man also nachlesen, wann eine Wahl stattfinden kann und muss, welche Ämter mit welcher Wahlperiode zu besetzen sind, welche Voraussetzungen Kandidat*innen erfüllen müssen oder wie die Wahlen abzulaufen haben. 

Downloads

Fragen

DL, Jugendteam und Büro stehen dir gerne für Rückfragen etc. zur Verfügung:

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