Entstehungsprozess
Im Frühjar 2019 beschließt die DL die Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) als partizipativen Prozess anzulegen. Nach Vorstellung im Kolpingwerk und der Suche nach Mitarbeitenden in einem ARbeitskreis, findet das erste Treffen im Herbst statt. Dem Arbeitskreis gehörten an: Antonia Kohl (stärkerer externe Blick), Anna-Katharina Langer (KF Flörsheim), Lisa Pflaumer (DL), Erik Wittmund (DL), Lea Itzstein (KF Oestrich - bis März 2020), Max Hanigk (DL - bis März 2020), Isolde Zindel (KW - bis ) und Tabea Radgen (Jugendbildungsreferentin).
Im Sommer 2020 wird ein Online Fragebogen entwickelt, um Risiken innerhalb der Kolpingjugend zu analysieren bzw. erkennen. Nach einem Pretest und der Einarbeitung der Rückmeldungen ist der Fragebogen im Anschluss an die Ersatz DIKO im Herbst 2020 für ca. 8 Wochen online ausfüllbar. Ende des Jahres ist der Fragebogen ausgewertet und kann ins ISK eingearbeitet werden.
Die weiteren Teile des ISKs werden im ersten Quartal 2021 erarbeitet. An der Jute-Klausur werden Rückmeldungen hierzu eingeholt und diese wiederum eingearbeitet. Gleichzeitig finden Vernetzungstreffen mit dem Fachausschuss Familie und Lebenswege statt, der das ISK mit Blick auf das Kolpingwerk erarbeitet. Ende März werden die beiden Teile abschließend zusammen geführt.
Im April 2021 wird das gesamte ISK vom Diözesanvorstand angenommen.
An der nächsten Diözesankonferenz (DIKO) der Kolpingjugend wird das ISK im Studienteil punktuell diskutiert und am 10.07.2021 angenommen. Gleichzeitig wird der Arbeitskreis in eine Projektgruppe umgewandelt, deren Funktion und Aufgaben bereits im ISK beschrieben sind.
Evaluation
Durch das Qualitätsmanagement sollen die verschiedenen Aspekte des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) zum einen in die Abläufe der Kolpingjugend implementiert werden und zum anderen regelmäßige Überprüfungen dieser gesichert werden.
Neben der Bekanntmachung des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) sind die Validierung, Evaluation und Reflexion wesentliche Bestandteile zur Sicherstellung von Qualität. Alle zwei Jahre im Vorfeld der Diözesankonferenz (DIKO) im Herbst geschieht dies anhand einer Checkliste durch die Präventionsgruppe. Alle sechs Jahre wird zur Minimierung der Betriebsblinheit die Überprüfung des Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) mithilfe einer externen Beratung/Begleitung durchgeführt. Durch den Prozess des Qualitätsmanagements nötige Veränderungen am Institutionellen Schutzkonzept (ISK) werden nach einer genaueren partizipativen "Schwachstellenanalyse" neu erarbeitet und dem entsprechend neu implementiert.