AGB der Kolpingjugend DV Limburg*
*Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kolpingwerks Diözesanverband Limburg bzw. des Kolpingwerks in der Diözese Limburg e.V. (die Kolpingjugend ist Teil des Kolpingwerks)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge bezüglich Seminare, Kurse, Familienwochenenden, sonstige Maßnahmen und Bildungsangebote (nachfolgend Veranstaltung/en) mit dem Kolpingwerks Diözesanverband Limburg bzw. des Kolpingwerks in der Diözese Limburg e.V. (nachfolgend „Kolping DV Limburg“ oder “Veranstalter“) und Teilnehmenden. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Vertragsschluss
Anmeldungen für Veranstaltungen sind verbindlich und werden grundsätzlich in Textform (z.B. schriftlich, E-Mail, online etc.) vorgenommen.
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der/dem Teilnehmenden kommt zwischen diesem und Kolping DV Limburg ein Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Für Veranstaltungen der Kolpingjugend gilt: Minderjährige benötigen zum Abschließen der Anmeldung die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten. Im Anschluss an die Anmeldung wird eine Eingangsbestätigungsmail mit sämtlichen Angaben versendet. Diese muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben an den Veranstalter zurückgesendet werden. Erst nach Vorlage der Unterschriften kann die Anmeldung bestätigt werden.
3. Leistungsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einer durch das Kolping DV Limburg selbst oder im Auftrag durchgeführten Veranstaltung, die Kolping DV Limburg in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen i. S. d. § 13 BGB
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns als Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt der einzelnen Veranstaltung und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Kolping DV Limburg eingesetzter Medien entnommen werden.
Das Veranstaltungsentgelt wird mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn der einzelnen Veranstaltung durch die*den Teilnehmende*n an den Kolping DV Limburg ohne Abzug zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Zahlungsverzug bis zum Tag der Veranstaltung ist Kolping DV Limburg der Veranstalter berechtigt, den*die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.
6. Änderung und Absage von Veranstaltungen
Der Kolping DV Limburg ist berechtigt,
- den*die Dozent*in auszutauschen, soweit diese*r aus vom Kolping DV Limburg nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Unfall oder Krankheit) ausfällt,
- die Veranstaltungsräume, bzw. den -ort zu ändern, wenn die Räume aus vom Kolping DV Limburg nicht zu vertretenden Gründen nicht belegt werden können,
- die Veranstaltungen in hybrider Form oder als digital gestütztes Online-Format durchzuführen, wenn das Angebot aus vom Kolping DV Limburg nicht zu vertretenden Gründen nicht in der ursprünglich geplanten Form angeboten werden kann,
- die Veranstaltungen im Ganzen, wie auch im Einzelnen zu verschieben.
Die vorgenannten Änderungen sind nach billigem Ermessen des Kolping DV Limburg vorzunehmen und nur insoweit zulässig, wie sie für die*den Teilnehmende*n zumutbar sind. Jede Änderung ist der*dem Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen.
Der Kolping DV Limburg hat weiterhin das Recht, Veranstaltungen abzusagen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen
- die*der Dozent*in ausfällt und ein*e Ersatzdozent*in nicht eingesetzt werden kann,
- die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt nicht durchgeführt werden kann oder
- die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
In diesen Fällen ist der Kolping DV Limburg verpflichtet, die/den Teilnehmende*n unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Kolping DV Limburg sind ausgeschlossen.
7. Kündigung - Abmeldung
Es ist möglich, vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Kolping DV Limburg. Bei Rücktritt werden Ausfallgebühren entsprechend der angefallenen Kosten einbehalten bzw. berechnet (maximal bis zur Höhe der Teilnahmegebühr).
Falls sich keine Ersatzperson über eine Warteliste findet, ist es möglich, sich mit Zustimmung des Kolping DV Limburg durch eine geeignete Ersatzperson vertreten zu lassen. In diesem Fall entfallen die Ausfallgebühren.
8. Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner
Jede Änderung der Anschrift oder sonstiger relevanter Daten hat die/der Teilnehmende dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Kolping DV Limburg ist bei der Anmeldung und vor Beginn der Veranstaltung von Krankheiten oder Einschränkungen in Kenntnis zu setzen. Ob eine Teilnahme in solchen Fällen ermöglicht werden kann, entscheiden Veranstaltungsleitung und Diözesanbüro. Mit dem Erhalt einer Anmeldebestätigung gilt die Teilnahme als möglich.
Teilnehmende verpflichten sich nach den jeweils geltenden Hausregeln bzw. Geländeregeln zu handeln. Die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit obliegt den Teilnehmenden. Entsprechende Hinweise sowie Anweisungen der Veranstaltungsleitung sind von den Teilnehmenden zu beachten und einzuhalten. Will sich ein*e Teilnehmer*in vom Veranstaltungsort entfernen, so ist dies mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, das Institutionelle Schutzkonzept von Kolping DV Limburg inklusive der Verhaltenscodices des Kolpingwerk DV Limburg bzw. der Kolpingjugend DV Limburg zu beachten.
9. Haftung
Für alle Mitglieder des Kolpingwerkes besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Für Schäden, die Teilnehmenden bei Veranstaltungen des Kolping DV Limburg entstehen, kann eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen werden. Für Schäden, die Teilnehmende bei Veranstaltungen des Kolping DV Limburg verursachen, haftet die*der Verursachende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
Unternimmt ein*e Teilnehmer*in selbst Ausflüge o.ä., so handelt er*sie auf eigene Gefahr
Für offensichtliche Druckfehler übernimmt der Kolping DV Limburg keine Haftung bzw. behält sich die nachträgliche Korrektur vor.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
11. Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen. Die Daten dienen der Verwaltung innerhalb des Kolpingwerks DV Limburg, werden nur mit Erlaubnis der betreffenden Personen an Dritte weitergegeben und werden gelöscht, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Die Teilnehmenden haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Veranstalter:
Kolpingwerk Diözesanverband Limburg, Lange Str. 26, 60311 Frankfurt, www.kolpingwerk-limburg.de
Kolpingjugend Diözesanverband Limburg, Lange Str. 26, 60311 Frankfurt, www.kolpingjugend-limburg.de
Frankfurt, 11.03.2024