1. Anmeldung
1.1 Die Anmeldung erfolgt über den online Dienstleister Eveeno.
1.2 Minderjährige benötigen zum Abschließen der Anmeldung die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten.
Im Anschluss an die digitale Anmeldung wird eine Eingangsbestätigungsmail mit sämtlichen Angaben versendet. Diese muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben an kolpingjugend@kolpingwerk-limburg.de zurück gesendet werden. Erst nach Vorlage der Unterschriften wird die Anmeldung bestätigt.
2. Teilnahmebeitrag
2.1 Der Teilnahmebeitrag enthält die unter Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung genannten Leistungen.
2.2 Der Teilnahmebeitrag versteht sich in Euro und pro Person. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung ist der Betrag bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung zu überweisen.
2.3 Leistet der*die Teilnehmer*in die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Kolpingjugend berechtigt, den*die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen.
3. Änderungen
3.1 Die Kolpingjugend ist verpflichtet, die Teilnehmer*innen über wesentliche Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren. Gegebenenfalls wird den Teilnehmer*innen eine kostenlose Umbuchung oder eine kostenlose Stornierung angeboten.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt, die nach der Anmeldung notwendig wurden und vor oder bei Anmeldung nicht vorhersehbar waren und von der Kolpingjugend nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Änderung oder Abweichung nicht wesentlich in seinen Inhalten, Charakter und nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt.
4. Mitwirkungspflicht
4.1 Teilnehmende verpflichten sich nach den jeweils geltenden Hausregeln bzw. Geländeregeln zu handeln.
4.2 Die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit obliegt den Teilnehmer*innen. Entsprechende Hinweise der Leiter*innen sind einzuhalten.
4.3 Anweisungen der Leitung sind von allen Teilnehmer*innen zu beachten und einzuhalten.
4.4 Will sich ein*e Teilnehmer*in vom Veranstaltungsort entfernen, so ist dies mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen.
4.5 Die Teilnehmer*innen verpflichten sich nach dem Verhaltenskodex der Kolpingjugend DV Limburg zu handeln.
4.6 Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
5. Stornierung/Rücktritt
51. Teilnehmer*innen können sich jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung abmelden. Die Abmeldung ist digital über den Dienstleister Eveeno möglich.
5.2 Die Kolpingjugend hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt. Ausgehend vom Teilnahmebeitrag sind bei einer Stornierung oder Nichterscheinen zur Veranstaltung des*der Teilnehmers*in je nach Stornierungszeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen –
- bis 4 Wochen vor Veranstaltung 0 %
- 4 Wochen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- ab 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen 100 %
5.3 Wird ein*e adäquate*r Ersatzteilnehmer*in von Seiten des*der betreffenden angemeldeten Teilnehmers*in gefunden, können die Stornokosten entfallen.
6. Stornierung/Rückstritt durch die Kolpingjugend
6.1 Die Kolpingjugend kann die Veranstaltung in folgenden Fällen vor Beginn absagen:
6.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmer*innenzahl. Die Kolpingjugend ist verpflichtet, den*die Teilnehmer*in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung zu unterrichten und ihm*ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der*die Teilnehmer*in erhält den gezahlten Teilnahmebeitrag zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Der*die Teilnehmer*in hat die Gesetze (insbesondere zum Schutz von Jugendlichen) sowie den Anweisungen der Veranstaltungsleitung einzuhalten bzw. zu folgen. Sollte der*die Teilnehmer*in gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, ist die Kolpingjugend berechtigt ihn*sie von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) oder das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des*der Teilnehmers*in. Ein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Teilnahmebeitrags besteht nicht.
6.4 Ohne Einhaltung einer Frist: Wird die Durchführung der Veranstaltung oder die Gesundheit der Teilnehmenden infolge bei Anmeldung nicht vorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Kolpingjugend als auch die Teilnehmer*innen den Vertrag nach § 651 j BGB kündigen.
7. Versicherung
7.1 Für Mitglieder des Kolpingwerkes besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
7.2 Versicherungen, die von der Kolpingjugend abgeschlossen werden, sind grundsätzlich zusätzliche Versicherungen. Jede*r Teilnehmer*in ist bei Veranstaltungen unfall- und haftpflichtversichert. Von der Unfallversicherung werden Teilkosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung durch die Kolpingjugend für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt, soweit ein Schaden des*der Teilnehmers*in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Kolpingjugend für einen dem*der Teilnehmer*in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Die deliktische Haftung (§§ 823-853 BGB)der Kolpingjugend für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer*in und Veranstaltung.
8.3 Die Kolpingjugend haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
8.4 Unternimmt ein*e Teilnehmer*in selbst Ausflüge o.ä., so handelt er*sie auf eigene Gefahr.
8.5 Die Kolpingjugend ist bei der Anmeldung und vor Beginn der Veranstaltung von Krankheiten oder Einschränkungen in Kenntnis zu setzen. Ob eine Teilnahme in solchen Fällen ermöglicht werden kann, entscheiden Veranstaltungsleitung und Diözesanjugendbüro. Mit dem Erhalt einer Anmeldebestätigung gilt die Teilnahme als möglich.
9. Datenschutz, Foto- und Filmaufnahmen
9.1 Die für die Verwaltung der Veranstaltung benötigten Personendaten des*der Teilnehmers*in werden mittels EDV erfasst. Notwendige Daten, wie Name, PLZ, Wohnort sowie Geburtsjahr werden an Zuschussgeber*innen mittels Teilnahmeliste weitergeleitet. Alle erfassten Daten werden darüber hinaus nur mit vorheriger Erlaubnis weitergeben.
9.2 Auf Veranstaltungen werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht, die ggf. zum Zwecke der Presseberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit der Kolpingjugend oder des Kolpingwerks (Webauftritt, Social-Media, Printmedien, etc.) verwendet werden. Wenn ein*e Teilnehmer*in dies nicht wünscht, hat er*sie das Betreuer*innenteam ausdrücklich darauf hinzuweisen sowie auf dem Anmeldeformular entsprechend aufzuzeigen.
9.3 Verantwortlicher im Sinne von § 4 Nr. 9 KDG ist das Bistum Limburg, vertreten durch den Generalvikar, Roßmarkt 4, 65549 Limburg, Tel.: 06431/295-0, E-Mail: ordinariat@bistumlimburg.de
9.4 Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Bischöflichen Ordinariates Limburg unter Tel: 06431/295-0, E-Mail: datenschutzbeauftragte@bistumlimburg.de
9.5 Die Rechte des*der Teilnehmers*in und ggf. die Rechte des Kindes als Betroffene im Sinne des Datenschutzes sind insbesondere in § 17 KDG (Auskunftsrecht), § 18 KDG (Recht auf Berichtigung), § 19 KDG (Recht auf Löschung), § 20 KDG (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung), § 22 KDG (Recht auf Datenübertragbarkeit), § 8 abs. 6 S.1 KDG (Recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung) geregelt.
9.6 Sollten im Hinblick auf die Datenverarbeitung Grund zur Beschwerde bestehen, kann sich gemäß § 48 KDG an den Diözesandatenschutzbeauftragten, Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/800871880, E-Mail: info@kdsz-ffm.de, oder jede andere Datenschutzbehörde gewendet werden.
10. Veranstalter
10.1 Veranstalter:
Kolpingjugend Diözesanverband (DV) Limburg
Tel. 069 92 88 49 45 8/7
Mobil 0177 60 434 91
E-Mail: kolpingjugend@kolpingwerk-limburg.de
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
